Hauswirtschaft Kassel; Hauswirtschaft
Hauswirtschaftliche
Versorgung
Hilfen bei der Haushaltsführung
Die Hauswirtschaft als Bestandteil der Pflege
Hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Pflegeleistung, die von Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Sie ergänzt Leistungen der Grundpflege um den Bereich der Fürsorge für das häusliche Umfeld.
Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals nicht nur Unterstützung bei der eigenen Versorgung. Gerade Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, sind darauf angewiesen Hilfe bei der Führung Ihres Haushalts zu bekommen. Denn wer bei Körperpflege, Ankleiden und Essen benötigt, ist auch beim Einkaufen, Geschirrspülen oder Putzen häufig nicht mehr in der Lage, alle notwendigen Aufgaben selbst zu erledigen. Aus diesem Grund kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegeleistung beantragt werden.
Pflege für Ihr Wohlbefinden
Wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt Leistungen der Grundpflege und / oder der häuslichen Krankenpflege, darum steht sie allen anerkannt Pflegebedürftigen offen. Wie bei allen anderen Pflegeleistungen gilt aber auch hier: Je höher der Pflegebedarf, desto größer der Umfang verfügbarer Leistungen. Betroffene mit Pflegegrad 1 erhalten nur verhältnismäßig geringe Leistungen, ebenso gering ist damit auch der finanzielle Spielraum für hauswirtschaftliche Leistungen. Interessant ist die Möglichkeit zur haushaltsnahen Unterstützung vor allem für Betroffene mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 (Schwerstbetroffene mit Pflegegrad 5 werden in aller Regel stationär betreut).
Was ist kein Bestandteil der hauswirtschaftlichen Versorgung?
Da es sich hier um eine ergänzende Pflegeleistung handelt, ist es wichtig sie von den Leistungen abzugrenzen, die das unmittelbare Wohlergehen des Pflegebedürftigen betreffen und grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Körperpflege, Ernährung und Unterstützung zur Bewegung gehören nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, ebenso die Wundversorgung oder das Umlagern zur Dekubitusprophylaxe. Diese Leistungen gehören zur Grundpflege, bzw. zur häuslichen Krankenpflege und fallen nicht in den Aufgabenbereich eines Pflegers oder Angehörigen, der die hauswirtschaftliche Versorgung umsetzen soll.
Die Abgrenzung ist wichtig, um entsprechende Zeiten gegenüber der Pflegekasse geltend machen zu können: Je größer der Pflegeaufwand des Betroffenen selbst, desto geringer das Zeitfenster für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Abgrenzung ist wichtig, da auch die Fürsorge für den Haushalt des Betroffenen aus den Mitteln für Pflegegeld und Pflegesachleistung bestritten werden müssen.
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